Ruhende Mitgliedschaften im JVR

Ruhende Mitgliedschaften im JVR

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 28.02.24 ruhen verschiedene Mitgliedschaftsrechte der Vereine im Judoverband Rheinland e.V., da Sie als Mitglied Ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Vereinsabfrage und/ oder zur Zahlung des Jahresbeitrags immer noch nicht nachgekommen sind. (Vgl. JVR Satzung § 16 Abs. 4, 5, 6)

Wir bitten folgende Vereine Ihrer Pflicht nachzukommen:

Post SV Mainz, TV Jahn Plaidt, TV Rübenach, JC Maifeld, TuS Rhens, TuWi Adenau, TuS Nackenheim

 

Auszug aus der Satzung (Vgl.: JVR Satzung § 16 Abs. 6):

Wenn die Beiträge, Abgaben und Umlagen zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht beim JVR eingegangen sind, befindet sich das Mitglied ohne weitere Mahnung im Zahlungsverzug. Der ausstehende Jahresbeitrag ist dann bis zu seinem Eingang gemäß § 288 Abs. 1 BGB mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Ist ein Mitglied länger als einen Monat im Zahlungsverzug, so ruhen automatisch alle Mitgliedschaftsrechte, bis das Mitglied die finanziellen Forderungen des JVR umfassend erfüllt hat. Über eine ruhende Mitgliedschaft erfolgt eine Information auf der JVR-Homepage http://www.judo-rheinland.de. Im Zweifel hat der Mitgliedsverein (§ 12 Abs. 3) den Nachweis der Zahlung zu erbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Carl Eschenauer (Präsident im JVR)

 

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