Mit der MV des DJB wurde ein neuer Beschluss im Bereih der WKO zum Thema Wiegen bei Minderjährigen gefasst:
3.10.5 Das Wiegen weiblicher Teilnehmer muss durch weibliche Personen, das Wiegen männlicher
Teilnehmer durch männliche Personen durchgeführt werden. Die Anwesenheit von Personen des
anderen Geschlechts beim Wiegen ist verboten.
Minderjährigen ist es generell nicht erlaubt, nackt gewogen zu werden. Minderjährige Jungen
müssen eine Unterhose, minderjährige Mädchen Unterhose und T-Shirt tragen. Hierfür wird eine
Gewichtstoleranz von 100g zugelassen. In den Altersklassen einschließlich der U15 und jünger
müssen sowohl Mädchen wie Jungen eine regelkonforme Judo-Hose und ein T-Shirt tragen. Hierfür
wird eine Gewichtstoleranz von 500g bei Jungen und 500g bei Mädchen zugelassen. Sämtliche
Regelungen in diesem Absatz gelten auch bei allen Mannschaftskämpfen.
Diese Regelung wird ab sofort im JVR angewendet!
Gez. Carl Eschenauer (Präsident im JVR) und Christoph Otto (Kampfrichterreferent im JVR)