Zeitrahmen JudoPass

Zeitrahmen JudoPass

Um den Zeitdruck herauszunehmen und denjenigen entgegenzukommen, die noch Zeit brauchen, verlängert der DJB die Übergangsfrist bis zum 30.06.2024! In dieser Übergangsfrist können alle mit den ‚Personalisierten Jahreslizenzen‘ alle Funktionen auch ohne digitalen JudoPass nutzen.

Dafür muss der Verein nur den Namen des Judomitglieds einer Jahreslizenz zuordnen und erhält dann einen personalisierten QR-Code. Dieser personalisierte QR-Code kann anschließend ausgedruckt und in den bisherigen Judopass eingeklebt werden.

Wichtig dafür: Für diese Zwischenlösung müssen die Vereine und Verbände bei DokuMe im Portal angemeldet sein. Ein Mitgliederimport ist dazu noch nicht notwendig.

Für alle WettkämpferInnen gilt, dass die Wettkampflizenz ab dem 01.01.2024 nur noch in Verbindung mit einem digitalen JudoPass erstellt und verlängert werden kann. Judoka, die eine Wettkampflizenz benötigen, brauchen also zur Teilnahme an Wettkämpfen ab dem 01.03.2024 einen digitalen JudoPass (bis zum 29.02. gilt wie bisher die Jahresmarke des Vorjahres).

Wir sind uns bewusst, dass mit der Einführung viel Arbeit auf euch und eure Vereine zukommt und gerade viele Fragen entstehen. Allerdings sind wir uns auch sicher, dass wir uns nach der Einführung alle über weniger Verwaltungsaufwand freuen werden. Im Ergebnis sparen wir dabei Energie und Kosten und schonen das Klima. Alles wird schneller, besser, einfacher und komfortabler - und das wird uns und auch unseren Judoka Spaß bringen.

 

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