Liebe Sportler, liebe Trainer,
Im Wettkampfbereich ist die Auslegung der Inaktivitätsstrafe nun auch auf den Ne-Waza Bereich erweitert worden.
Dazu folgender Wortlaut unseres Bundeskampfrichterreferenten Stephan Bode:
"In der letzten Zeit hat sich eine veränderte Interpretation in Bezug auf Inaktivitätsstrafen ergeben. Obwohl nirgends verschriftlicht, war es bisher so, dass nur die Aktionen im Stand als Aktivität gezählt wurden, d. h. Wurfangriffe wurden als Angriff/Aktion gewertet. Das hat sich inzwischen verändert. Boden und Stand sind gleichwertige Teile des Judowettkampfs."
Neu: Wenn ein Athlet deutliche, starke Bodenaktionen hat, Würgegriff mit Teilerfolg, starker Hebelansatz, Osae-komi Ansatz, auch ohne Ansage etc., so wird dies genau wie Standaktionen gewertet.
Dies ist ab sofort anzuwenden. Die Kampfrichter des JVR sind bereits informiert!
Christoph Otto