Konsequenzen aus den Beschlüssen der MV für die nächsten Meisterschaften im DJB

Konsequenzen aus den Beschlüssen der MV für die nächsten Meisterschaften im DJB

Konsequenzen aus den Beschlüssen der MV für die nächsten Meisterschaften im DJB
(beschlossen durch das Präsidium, 45. KW)


1. Das Startrecht für die Deutschen-Meisterschaften der Männer und Frauen wurde durch die
MV wie folgt geändert:


Nr. 3.8.1.2. DJB-WKO:

Bei den Deutschen Einzelmeisterschaften Frauen/Männer sind in jeder Gewichtsklasse
startberechtigt:

-die Mitglieder des Olympia-Kaders (OK), Perspektiv-Kaders (PK) und des Ergänzungs-
Kaders (EK)

-die Medaillengewinner/innen des Vorjahres

-die Medaillengewinner/innen der Deutschen Pokalmeisterschaften des Vorjahres (bei
Verhinderung eines Qualifizierten kann der betreffende Landesverband einen
Ersatzstarter nominieren)

-vier Teilnehmer/innen pro Gewichtsklasse der Gruppenmeisterschaften der
Frauen/Männer. Grundsätzlich sind dies die vier Erstplatzierten der
Gruppenmeisterschaften. Bei den Gruppenmeisterschaften ist der letzte Jahrgang der
Altersklasse der U18 startberechtigt.

-die Nominierten (Starter und Ersatz) der Welt- und Europameisterschaften der Senioren,
der U23 und der U21.

-Die Medaillengewinner der Welt- und Europameisterschaften sowie der EYOF und der YOG
U18.

-Deutschen Meister/innen der U21

-Die Medaillengewinner der Allgemeinen Deutschen Hochschulmeisterschaften im Einzel

Zusätzlich können die Landesverbände weitere Starter melden (als „Wild Card“) bis 10.000
Mitglieder je einen Kämpfer und eine Kämpferin bis 20.000 Mitglieder je zwei Kämpfer und
zwei Kämpferinnen über 20.000 Mitglieder je drei Kämpfer und drei Kämpferinnen.


Da 2022 pandemie-bedingt nicht das vollständige Wettkampfprogramm (u.a. die DPM, aber
auch vereinzelt die Gruppenmeisterschaften) durchführbar war, sind für die DEM M+F 2023
zusätzlich startberechtigt:

Die Plätze 1-8 der bereinigten nationalen Rangliste, die sich aus den Ranglistenturnieren
am 09.04.2022 und am 26.11.2022 jeweils in Lünen zusammensetzt.


2. Die zeitlich erleichterte Teilnahmeberechtigung für Personen mit einem Aufenthaltstitel nach
§ 24 Abs. 1 AufenthG findet zukünftig, nach der MV, keine Anwendung mehr.


Da die Vereine jedoch für die DVMM U15 und U18 am 03./04.12.2022 in Senftenberg mit
der bisherigen Regelung geplant und bereits gemeldet haben, wird diese bisherige Regelung
letztmalig für diese Veranstaltungen noch angewendet werden.

Nr. 3.4.1.2. DJB-WKO: Die Voraussetzungen der 3-monatigen Vereinsmitgliedschaft nach
3.4.1. d) sowie der 12-monatige Karenzzeit nach 3.4.1. f) a) und b) gelten nicht für Personen
mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG.


Frankfurt am Main, den 11.11.2022

gez.: Frank Doetsch, Sprecher des Vorstandes

 

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