12. Corona Verordnung |
Liebe Vereinsvertreter,
in Anlehnung an die getroffenen Regelungen zwischen Bund und Ländern hat das Land Rheinland-Pfalz die ab kommenden Montag (02.11.20) gültigen Corona-Restriktionen heute in der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Die den Sport betreffenden Vorgaben werden in §10 beschrieben... |
(1) Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im
Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in
Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und
nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.
Im Übrigen gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 während der gesamten sportlichen
Betätigung. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen; ausgenommen sind
Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger. Gez. Carl Eschenauer (Präsident JVR) |
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erstellt: Carl Eschenauer, 31.10.2020 |
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